Nutzungsbedingungen

Markenrechtsinhaber, Hersteller, Importeure und ordnungsgemäß bevollmächtigte Organisationen können Anträge stellen. Sie müssen zutreffende Produktangaben und Nachweise vorlegen und zur Einreichung berechtigt sein. Ein Antrag garantiert keine Auszeichnung. Der öffentliche Eintrag bestimmt die tatsächlich gewährte Anerkennung; weder Websitezugang noch Verzeichnisaufnahme verleihen eine Zertifizierung oder einen Marktzugang. Antragsteller bleiben für Produktkonformität und rechtmäßige Werbeaussagen verantwortlich. Neue Anträge folgen den geltenden Regeln; wesentliche Änderungen bestehender Verfahren richten sich nach der veröffentlichten Fassung und den Übergangsbestimmungen.