Unabhängige Prüfung
Prüfung und Entscheidung liegen bei verschiedenen Personen. Interessen werden offengelegt; Konflikte führen zu Ausschluss oder Neuzuweisung. Nachweise und Entscheidungen werden dokumentiert. Beschwerden und Nachprüfungen folgen einem eigenen Verfahren. Geschäftsbeziehungen und Nominierungen begründen keinen Vergabeanspruch.

Prüfung und Entscheidung
Die Prüfung kontrolliert Rechtsgrundlage, Nachweise und Abstand. Eine andere befugte Person entscheidet. Fehlende oder unklare Belege werden förmlich nachgefordert und gelten nicht als Nachweis eines Vorsprungs.
Nachweise vor Bekanntheit
Für neue Marken und etablierte Hersteller gilt dieselbe Schwelle. Größe, Werbebudget und frühere Preise ersetzen keine Prüfbelege. Ein bloßes „bestanden“ belegt keinen auszeichnungsfähigen Vorsprung.
