Einwendungen und Überprüfungsverfahren
GSQA-REV-002 · 2.0 · 2026-10-19
1. Umfang und Antragsbefugnis
Berechtigte Stelle/Bevollmächtigte können eigene Nichtauszeichnung, Verfahrensschluss, Aussetzung, Widerruf oder andere Eintragsentscheidung überprüfen lassen. Öffentliche Fragen zunächst als Beschwerde/Korrektur, nicht als vorgetäuschten eigenen Überprüfungsantrag führen.
2. Antragsfrist
Binnen 30 Kalendertagen nach förmlichem Zugang Entscheidung, Eingangsdatum, strittige Klausel, Gründe und Beweise einreichen. Verspätung begründen. Fehlender Zugang oder Systemfehler gesondert verfahrensmäßig prüfen.
3. Annahme und Antwort
Binnen 5 Arbeitstagen Annahme oder Ergänzungen erklären. Nach Vollständigkeit regelmäßig binnen 30 Kalendertagen antworten. Bei Komplexität eine begründete Verlängerung, regelmäßig höchstens 30 Kalendertage, mit konkretem Folgetermin.
4. Unabhängigkeit und Ergebnis
Nicht an ursprünglicher Prüfung/Entscheidung Beteiligte bearbeiten. Begründetes Ergebnis: Bestätigung, Änderung oder Rückgabe zur erneuten Prüfung. Kostenlos; Antrag aktiviert, verlängert oder erneuert die Auszeichnung nicht.
5. Wer beantragen kann
Antragsteller, Inhaber oder Bevollmächtigte können konkrete eigene Antrags-/Auszeichnungsentscheidungen mit Angabe und Gründen überprüfen lassen. Öffentliche Beschwerden und Produktfragen nutzen andere Verfahren ohne Zugriff auf private Entscheidungsakten.
6. Frist und Unterlagen
Binnen 30 Kalendertagen nach Erhalt einreichen. Verspätung zur Zulässigkeitsprüfung begründen. Entscheidungsnummer, Zugang, Befugnis, Gründe und Belege angeben. Verspätungsgründe werden geprüft; Einreichung garantiert keine Annahme.
7. Überprüfung beantragen
Sicheren Antragskanal verwenden, Identität und Vertretungsmacht bestätigen und strittige Feststellung/Verfahrensfrage kurz erklären. Belege auf Bericht oder Anforderung zurückführen. Gold Standard Quality Awards erhebt hierfür keine Gebühr.
8. Unabhängige Überprüfung
Nicht an ursprünglicher technischer Prüfung oder Entscheidung Beteiligte bewerten Gründe, Belege und Erklärungen und begründen das Ergebnis. Antrag aktiviert keine Auszeichnung, verlängert keine Geltung und stellt keine ausgesetzte Lizenz wieder her.
9. Ergebnis und andere Rechte
Ergebnis bestätigt, ändert oder verweist zur weiteren Bearbeitung zurück. Betroffene Einträge/Lizenzen im vorgeschriebenen Verfahren aktualisieren. Zwingend gesetzlich erhaltene weitere Rechte bleiben unberührt.
10. Aufzeichnungen, Bearbeitung und Berichtigung
Antrags-/Fallnummer, konkretes Produkt und Markt, angewandte Version, Dokumente und Seiten, Verantwortliche, wichtige Daten, Gründe und förmliche Mitteilungen aufbewahren. Personen- und Geschäftsgeheimnisse zugriffsgesteuert behandeln. Fragen können über Berichtigung, Beschwerde oder Überprüfung durch Berechtigte vorgebracht werden. Einreichung allein ändert keine Entscheidung oder Lizenz. Förmliche Mitteilung und aktueller Eintrag sind maßgeblich.
11. Inkrafttreten und Versionen
Version 2.0 wurde am 19. Oktober 2026 veröffentlicht und wirksam; sie gilt für danach förmlich eingereichte Angelegenheiten. Ursprünglichen Stand und Regeln bestehender Anträge erhalten. Wesentliche Änderungen gesondert mitteilen und Übergänge anwenden; historischen Entscheidungen keine neuen Bedingungen rückwirkend hinzufügen. Web- und Downloadtext müssen übereinstimmen. Ersetzte Fassungen kennzeichnen; Namens-/Textkorrekturen von sachlichen Änderungen trennen.
