EU · Regulation (EU) 2025/40
Verpackungszusammensetzung und -gestaltung
Zuerst Markt und Produktkategorie wählen. Jedes Dossier trennt Pflichten, referenzierte Normen, Nachweise und Vergabevergleich.
Produkt- und Geltungsbereich
Werkstoff, Bestandteil, Lebensmittelkontakt und Wiederverwendung bestimmen.
Anforderungen
Aktuelle Stoff-/Dokumentpflichten; Lebensmittel-PFAS ab 12.08.2026, andere Pflichten mit eigenen Fristen.
Erforderliche Nachweise
Spezifikationen, Analysen, technische Unterlagen und Erklärung; EPR getrennt.
Vergleich für die Auszeichnung
Ein Recyclingsymbol belegt keinen regulatorischen Leistungsvorsprung.
Fassung und Übergang
2025/40 hauptsächlich seit 12.08.2026, mit gesonderten Übergängen.
Amtliche Quellen
Die Anwendbarkeit richtet sich nach Produkteinstufung, Verwendungszweck, Konfiguration und tatsächlichem Vertriebsgebiet. Herstellungs-, Inverkehrbringungs- und Prüfdaten sowie Übergangsbestimmungen werden nach der jeweils einschlägigen Vorschrift geprüft. Das Verzeichnis erschließt Quellen und ersetzt keine Prüfung des konkreten Modells. Normen werden durch Fundstellen bezeichnet; maßgeblich ist der Text der herausgebenden Stelle. Amtliche Quelldokumente bleiben in ihrer Originalsprache.
