Beschwerden und Nachprüfung

Eine Beschwerde nennt Vorgang, Problem und Belege. Ein Nachprüfungsantrag nennt Entscheidung, Gründe und Unterlagen innerhalb der Frist. Er kauft kein anderes Ergebnis und ersetzt keine neue Prüfung. Eingang und Ergebnis bleiben dokumentiert. Berichtigungen betreffen Fakten; Missbrauchsmeldungen unbefugte oder irreführende Aussagen.

Unabhängige Prüfung

Prüfung und Entscheidung liegen bei verschiedenen Personen. Interessen werden offengelegt; Konflikte führen zu Ausschluss oder Neuzuweisung. Nachweise und Entscheidungen werden dokumentiert. Beschwerden und Nachprüfungen folgen einem eigenen Verfahren. Geschäftsbeziehungen und Nominierungen begründen keinen Vergabeanspruch.

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