Englische Dokumentation und Übersetzungsregeln

GSQA-EVD-003

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Originale und Übersetzungen aufbewahren

Reichen Sie das nicht-englische Original und die vollständige englische Übersetzung separat ein und verknüpfen Sie Berichtnummern, Versionen, Seiten, Tabellen und Anhänge. Englisch ist die Arbeitssprache für die Überprüfung; es ersetzt nicht die ursprünglichen Daten oder Einschränkungen. Unterschiede müssen mit der Quelle überprüft und korrigiert werden, nicht durch die Auswahl einer günstigen Formulierung oder Überschreibung des Originals gelöst werden.

Technische Überprüfung

Überprüfen Sie Normtitel und -nummern, Modelle, Prüfbedingungen, Werte, Vorzeichen, Dezimalstellen, Einheiten, Nachweisgrenzen und Einschränkungen. Die Bestätigung einer Übersetzung belegt weder die fachliche Richtigkeit des Berichts noch dessen behördliche Akzeptanz.

Verantwortung und Überarbeitungen

Identifizieren Sie den Übersetzer oder die Organisation, das Abschlussdatum und die Verantwortungserklärung. Bei Überarbeitungen sind Änderungen und Gründe anzugeben und frühere Versionen aufzubewahren. Andere Zertifikats-Sprachen ersetzen keine englischen Überprüfungsdokumente.

Vollständige englische Abdeckung

Die für eine Entscheidung erforderlichen Nachweise müssen vollständig in Englisch vorliegen, einschließlich Textkörper, Tabellen, Beschriftungen, Anhänge, Einschränkungen, negative Ergebnisse und Überarbeitungen, nicht nur Deckblatt und Schlussfolgerung. Englische Originale benötigen keine doppelte englische Übersetzung. Zweisprachige Dokumente werden weiterhin auf Vollständigkeit überprüft. Die Übersetzung darf die Modelle, Arbeiten, Märkte oder die rechtliche Wirkung des Originalberichts nicht erweitern.

Eindeutige Übersetzungsverantwortung

Identifizieren Sie den Übersetzer oder die Übersetzungsstelle, das Abschlussdatum, die Verantwortlichkeitserklärung sowie die entsprechende Originalversion und Seiten. Überarbeitungen geben Änderungen und Gründe an und bewahren beide Versionen. Die Verantwortung für die Übersetzung stellt die Herkunft fest; sie begründet jedoch weder Laborqualifikation noch regulatorische Anerkennung oder Genehmigung der technischen Ergebnisse.

Prüfen Sie technische Ausdrücke Punkt für Punkt.

Ändern Sie keine Normnummern, Modelle, Werte, Dezimalpunkte, Einheiten, Nachweisgrenzen oder Konformitätsfeststellungen. Die Übersetzung ändert weder die Gültigkeit noch den Umfang oder die technischen Schlussfolgerungen des ursprünglichen Berichts.

Prüfen Sie auch zweisprachige Berichte.

Ergänzen Sie fehlende englische Inhalte und Anlagen und klären Sie Widersprüche zum Original. Zertifikate in anderen Sprachen und öffentliche Erläuterungen ersetzen nicht die englischsprachigen Prüfunterlagen.

Unterschiede, Auslassungen und Korrekturen

Identifizieren und korrigieren Sie Terminologie, Vorzeichen, Werte, Einheiten, Grenzrichtung, Seitenverweise und Abweichungen in Anhängen an den entsprechenden Stellen. Unklare technische Bedeutungen erfordern die Überprüfung des Originalberichts und der Methode, nicht nur die Bearbeitung der Sprache. Korrigierte Übersetzungen bleiben mit den betroffenen Vergleichen, Erklärungen oder Zertifikaten verknüpft, wobei die frühere Version beibehalten wird.

Überprüfungs- und Veröffentlichungssprachen

Englische Überprüfungsnachweise und öffentliche Erklärungen in acht Sprachen dienen unterschiedlichen Zwecken. Öffentliche Erklärungen folgen der tatsächlichen Entscheidung und bewahren Modellkennungen, Normenverweise, Werte, Einheiten und Berichtsangaben. Eine englische Standardoberfläche macht Englisch nicht automatisch verbindlich für jedes Rechtsdokument oder ändert den Fallmarkt oder die Evidenzbedingungen, wenn eine andere Sprache verwendet wird.